Bürgersteig

Bürgersteig

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Bür|ger|steig ['bʏrgɐʃtai̮k], der; -[e]s, -e:
von der Fahrbahn abgeteilter, erhöhter Weg für Fußgänger:
wegen Bauarbeiten bitte den gegenüberliegenden Bürgersteig benutzen!

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Bụ̈r|ger|steig 〈m. 1〉 = Gehsteig

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Bụ̈r|ger|steig , der:
[mit einer Bordsteinkante von der Fahrbahn abgeteilter] erhöhter Gehweg.

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Bürgersteig,
 
Gehweg, französisch Trottoir [trɔ'twaː], der dem Fußgänger (und Rad fahrenden Kindern) vorbehaltene Teil einer Straße, in bebautem Gebiet längs der Häuser; meist etwas erhöht, mit leichtem Gefälle zur Straße hin und von dieser durch die aneinander gereihten Bordsteine (Rinnsteine), auch durch Grünstreifen abgetrennt. - Der Bürgersteig gehört rechtlich zur öffentlichen Straße. Die Reinigung des Bürgersteigs sowie die Freihaltung von Schnee und Eis obliegt in der Regel dem Anlieger.
 
Bei Etruskern und Römern war der Bürgersteig bereits in einzelnen Fällen in der heute üblichen Weise bekannt. Durch erhöhte Trittsteine in der Fahrbahn wurde der Übergang von einer Straßenseite zur anderen erleichtert. Anstelle des Bürgersteigs waren im östlichen Mittelmeerraum vom 4. bis 1. Jahrhundert v. Chr. gedeckte Säulenhallen längs der Hauptstraßen gebräuchlich. Nördlich der Alpen traf man im 17. und 18. Jahrhundert nur vor einzelnen Häusern Bürgersteige an. Die Straße wurde zum Teil durch Pfosten mit gespannten Ketten abgetrennt. Allgemein jedoch wurden gepflasterte Straßen und Bürgersteige erst seit dem 18./19. Jahrhundert üblich.

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Bụ̈r|ger|steig, der: [mit einer Bordsteinkante von der Fahrbahn abgeteilter] erhöhter Gehweg; Gehsteig, Trottoir.

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Bürgersteig — (Fußweg, Trottoir), der für den Fußgängerverkehr bestimmte Teil einer städtischen Straße, s. Fußweg …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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